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KfW Bankengruppe - Finanzierung von EnergiespartechnikenKfW (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, dessen Aufgaben in der Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau und die Finanzierung von Energiespartechniken besteht.
Gegründet wurde die KfW am 16. Dezember 1948 mit dem Ziel, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Das Kapital hierfür stammte aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogramms. Heute kommt das Kapital zum größten Teil von der Bundesregierung und zu einem kleinen Teil von den Bundesländern. Am 31. Dezember 2006 betrug die Bilanzsummer der KfW rund 360 Mrd. Euro und ist damit die siebtgrößte Bank Deutschlands.Die Aufgaben der KfW sind vielschichtig und zielen dabei auf die Durchführung von Förderprogrammen in Deutschland. Für den "Normalbürger" ist die Förderung im Bereich Bauen, Wohnen und Energie sparen von Bedeutung. Hier gibt es ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen. Durch energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten sowie Fotovoltaikanlagen werden unterschiedliche, vorgegebene Energiestandards von Wohngebäuden gefördert. Niedrigenergiehaus: Nach der am 1. Februar 2002 in Deutschland eingeführten Energieeinsparverordnung (EnEV), besteht die Anforderung für ein Niedrigenergiehaus, dass die Höchstgrenze beim Heizwärmebedarf von 70 kWh/(m²*a) liegt. Passivhaus: Die Anforderung für ein Passivhaus liegt bei einem Heizwärmebedarf weniger 15 kWh/(m²*a) und einem Primärenergiebedarf unter 120 kWh/(m²*a). Hier ist der Bezugswert für die betrachtete Fläche die beheizte Wohnfläche. KfW-40-Haus: Hier liegt die Anforderung, dass für ein KfW-40-Haus der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung bei weniger als 40 kWh/(m²*a) liegt. Der Bezugswert für die betrachtete Fläche ist die Gebäudenutzungsfläche. Der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT')muss immer mindestens 45% unter dem in der EnEV angegebene Höchstwert liegen. KfW-60-Haus: Hier liegt die Anforderung, dass für ein KfW-60-Haus der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung bei weniger als 60 kWh/(m²*a) liegt. Der Bezugswert für die betrachtete Fläche ist die Gebäudenutzungsfläche. Der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT')muss , unabhängig von der Heizungsanlage, immer mindestens 30% unter dem in der EnEV angegebene Höchstwert liegen. |